ARBEITSRECHT

Wir unterstützen und vertreten unsere Klienten in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Wir beraten insbesondere:

  • beim Erstellen von Arbeitsverträgen und Personalreglementen
  • bei der Auflösung von Arbeitsverträgen und der Erstellung von Aufhebungsvereinbarungen
  • im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten
  • bei Massenentlassungen und Betriebsübergängen
  • bei der Einholung von Arbeitsbewilligungen für Spezialisten und Kaderleute.

Im Falle von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen wir unsere Klienten bei Verhandlungen und vertreten sie vor Arbeitsgericht und ordentlichen Gerichten.