BANKENRECHT

Wir beraten Banken, Finanzdienstleister sowie deren Kunden in allen Belangen des privaten und öffentlichen Bankenrechts. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

Aufsichtsrecht

  • Abklärung von Unterstellungsfragen und Einholen von Bewilligungen
  • Vertretung vor Finanzmarktaufsichtsbehörden
  • Meldepflichten
  • Marktverhaltensregeln
  • Compliance, Geldwäschereiprävention, Datenschutz
  • Outsourcing

Finanzierungen

  • Bilaterale und syndizierte Darlehensverträge
  • Sicherungsgeschäfte (Akkreditiv, Garantie, Bürgschaft, Sicherungszession, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt)
  • Projektfinanzierungen
  • Investitionsgüterleasing und Sale-and-Lease-Back

Prozessführung

  • Haftungsansprüche aus Anlageberatung und Vermögensverwaltung
  • Bankgeheimnis und Anspruch auf Kontoinformationen
  • Amts- und Rechtshilfeverfahren