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Bevor ein Gerichtsurteil fällt, dreht sich die mediale Berichterstattung um den blossen Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Diese sogenannte Verdachtsberichterstattung erfordert journalistisches Geschick. Nach einem neueren Bundesgerichtsurteil müssen Medienschaffende ihren Umgang mit der Standard-Floskel „es gilt die Unschuldsvermutung“ überdenken. In einem Fachbeitrag in medialex 02/24 vom 11. März 2024 zeigt Manuel Bertschi die Tücken im Umgang mit der Unschuldsvermutung auf.
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Manuel Bertschi wird per 1. Dezember 2023 als Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. Er hat einst als Journalist gearbeitet, unter anderem für die Basler Zeitung, ehe er seine juristische Karriere begann. Der heute 35-Jährige war Medienjurist beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Co-Geschäftsführer von Fairmedia und arbeitete als Rechtsanwalt für grosse Wirtschaftskanzleien in Zürich und Basel. 2021 stieg er als Senior Associate bei Zulauf Partner ein, wo er nun in die Partnerschaft aufgenommen wurde. Rena Zulauf, Gründungspartnerin von Zulauf Partner, über Manuel Bertschi: «Wir freuen uns ausserordentlich, mit Manuel Bertschi einen der versiertesten Medienanwälte für unsere Partnerschaft gewonnen zu haben. Er besticht durch seine Fachkompetenz genauso wie durch seinen Scharfsinn und seine Hartnäckigkeit.» Manuel Bertschi berät Personen und Unternehmen vorwiegend in den Bereichen des Medien- und Kommunikationsrechts, des Persönlichkeits- und Reputationsschutzes.
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Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz/Handelzeitung/Le Temps-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2023“ zum 7. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant*innen sowie den teilnehmenden Jurist*innen und Anwaltskolleg*innen für die Empfehlung.
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Nach einem übergriffigen Filmcasting hat ein Schweizer Regisseur aus dem Castingmaterial ohne Einwilligung der Darstellerinnen einen eigenständigen Film zusammengeschnitten: Manuel Bertschi, Zulauf Partner, vertrat Schauspielerinnen, die sich gegen den Regisseur zur Wehr setzen. Ein Vergleich stoppt die persönlichkeitsverletzenden Machenschaften; die Aufnahmen müssen gelöscht werden. Mehr dazu im Beitrag von SRF – Schweizer Radio und Fernsehen (10vor10 vom 11.4.22).
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Porträt über Rena Zulauf, „eine der geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz“, in der NZZ am Sonntag vom 23. Januar 2022.